Allgemeine Informationen zu den Mitwirkungsorganen
Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz existieren an unserer Schule als dem Mitwirkungsgesetz entsprechende Gremien zur Mitarbeit der Eltern (§ 11, § 1 und § 5 des Gesetzes über die Mitwirkung im Schulwesen).
- Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der jeweiligen Klasse beteiligt.
- In der Schulpflegschaft ergeben sich Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten aus dem Erziehungsauftrag und aus dem Auftrag der Schule.
- Die Schulkonferenz berät und entscheidet beispielsweise über zusätzliche Schulveranstaltungen, über Einführung von Lernmitteln, über die Zusammenarbeit mit anderen örtlichen Einrichtungen und über Anträge der vorgenannten Mitwirkungsorgane.
Alle genannten Gremien tagen mindestens zweimal im Schuljahr. Daraus entstehen unterrichtsfördernde Kooperationen mit der Elternschaft.
Schulkonferenz 2026/2027
1. Vorsitzende: Frau Münster
Stellvertreterin: Frau Steckel
| Eltern: | Frau Hinzen | Lehrer: | Frau Broska |
| Frau Meyer | Herr Kaiser | ||
| Frau Pohl | Frau Hofmann | ||
| Frau Ophey | Frau Milkereit-Hermsen | ||
| Frau Eschweiler | Frau Scheffers | ||
| Frau Kann | Frau Steckel |
Schulpflegschaft 2026/2027
1. Vorsitzender: Frau Hinzen
Stellvertreter: Frau Meyer
Klassenpflegschaften:
- 1a Frau Lindemans/Frau Helmes
- 1b Frau Wondrak/Frau Borgmann
- 1c Frau Meyer/Frau Pohl
- 2a Frau Kaiser/Frau Baumanns
- 2b Frau Kann/Frau Janßen
- 3a Frau Jenkes/Frau Heinz
- 3b Frau Hinzen/Frau Ophey
- 4a Frau Eschweiler/Frau Baaken
- 4b Frau Hofer/Frau Wagner
